24-Stunden-Ordnungsamt einführen

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ein Drei-Schicht-System für Ordnungsämter eingeführt wird, so dass auch ein Arbeiten nach 22 Uhr möglich ist.

Begründung:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes sind unter anderem zuständig für die Kontrolle von Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum und Grünanlagen, den ruhenden Verkehr, Parkverstöße, Haus- und Nachbarschaftslärm sowie Jugendschutz. Darüber hinaus sind sie berechtigt, die Identität von Personen festzustellen, Verwarnungen und Platzverweise auszustellen und das Umsetzen von Fahrzeugen zu veranlassen.

Derzeit müssen die Bediensteten des Ordnungsamts um 22 Uhr ihren Dienst beenden. Allerdings fallen viele der Kontrollaufgaben des Ordnungsamts in die Zeit nach Feierabend (, sodass die Polizei diese Aufgaben übernehmen muss und dadurch an anderer Stelle Kapazitäten fehlen).

Herr Frau
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