Behindertenparkplatz besser kennzeichnen!

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem Behindertenparkplatz des Nettoparkplatzes in Gatow (Alt-Gatow 48-50) eine Kennzeichnung auf dem Parkplatzboden anzubringen. Zudem sollte das Schild, welches den Behindertenparkplatz kennzeichnet, so angebracht werden, dass es vor Beschmierungen geschützt ist.

Begründung:

Der Behindertenparkplatz ist oft nicht als solcher zu erkennen, da das Schild sehr häufig durch Beschmierungen unkenntlich ist. Daher sollte eine Bodenmarkierung angebracht werden und das Schild vor Beschmierungen geschützt werden. Für gehbehinderte oder geheingeschränkte Menschen ist ein nutzbarer Behindertenparkplatz von besonderer Bedeutung. Wenn dieser erkennbar gekennzeichnet ist, dann wird er auch von anderen Personen genutzt und steht den Berechtigten nicht zur Verfügung.

Herr Frau
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