Ernst-Liesegang-Ufer

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben dafür einzusetzen, dass der Uferweg am Ernst-Liesegang-Ufer (Kladower Damm 217 – 217 h / Breitehornweg 34 – 48, Uferwanderweg) durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben neu gebaut oder saniert wird.

Begründung:

Der Uferweg am Ernst-Liesegang-Ufer (Kladower Damm 217 – 217 h / Breitehornweg 34 – 48, Uferwanderweg) befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Diese hat bisher die Nutzung des Weges für die Öffentlichkeit geduldet. In der gesamten Wintersaison wird der Weg jedoch mit einer massiven Toranlage verschlossen und für Passanten gesperrt. Dies ist sehr bedauerlich, da es sich um einen landschaftlich wunderschönen Weg handelt. Der Weg wurde in den letzten Jahren von der BImA auch nicht wirklich gut unterhalten, obwohl es Pachteinnahmen von den Wochenendsiedlern gibt.

Herr Frau
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